10% ERMÄSSIGTE MWST

Um die Mehrwertsteuererleichterung von 10% in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass der durchgeführte Eingriff in die Fälle Restaurierung, konservative Sanierung oder Gebäuderenovierung fällt.

Sie ist daher auf den Kauf von Waren anwendbar, die für dieselben oben genannten Eingriffe bestimmt sind, die in Art. 3, Buchstabe C und D, der T.U. der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Bauwesen, genehmigt durch dpr 6. Juni 2001 n.380.

Um diese Möglichkeit zu beantragen, müssen Sie uns Kopien der folgenden Dokumente zusenden:

  • Ausweisdokument des Eigentümers des Werkes;
  • Steuernummer des Eigentümers der Werke;
  • Kopie der BBM/ZeMeT oder eines anderen Dokuments, das bei der Stadtverwaltung für die Werksanmeldung eingereicht wurde;
  • Kopie des technischen Berichts, abgestempelt und unterschrieben von dem für die Arbeit verantwortlichen Fachmann;
  • Selbstzertifizierung der Verantwortung;

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Materialien auf unserer Website, durch das Gesetz, profitieren von der reduzierten Mehrwertsteuer (z.B. Fliesen, Zubehör, Badmöbel), so dass auf diese Art von Artikeln, bleibt die Mehrwertsteuer bei 22% angewendet.

Bestellvorgang bei 10% Mehrwertsteuer

Der Kunde, der möglicherweise Anspruch auf die 10%ige Mehrwertsteuerermäßigung hat, muss bei der Bestellung wie folgt vorgehen:

  • legen Sie alle Artikel, die Sie kaufen möchten, in den Warenkorb;
  • wenden Sie sich an unseren Kundendienst unter bobool@bobool.it und fügen Sie alle oben aufgeführten Unterlagen bei, bevor Sie mit der Zahlung fortfahren;
  • unser Kundendienst wird die gesendeten Formulare auswerten und im Falle der Annahme der Praxis werden die Preise der Artikel, die für die Mehrwertsteuer in Höhe von 10% in Frage kommen, im Warenkorb geändert;
  • an diesem Punkt erhalten Sie eine Mitteilung von uns, um mit der Bezahlung des Warenkorbs fortzufahren, wo Sie die neuen Preise sehen können;

50% STEUERERSTATTUNG

Um die Steuerrückerstattung von 50 % auf den Gesamtbetrag der bestellten Ware in Anspruch nehmen zu können, ist es obligatorisch, per Bank- oder Postüberweisung zu zahlen (unter Verwendung spezieller Formulare, die nicht mit gewöhnlichen Banküberweisungen identisch sind), die Folgendes aufweisen:

  • Grund für die Zahlung, mit Bezug auf die Auftragsnummer und die Regel (Art. 16-bis des Präsidialdekrets 917/1986);
  • Steuerkennzeichen des Empfängers des Vorsteuerabzugs;
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers der Zahlung;

Die Zahlung muss innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragsbestätigung erfolgen, danach kann der Auftrag vom Verkäufer storniert werden.